Wir probieren durch Solidaritätsveranstaltungen, Spendensammlungen und Zuschüsse aus den Beitragsgeldern dafür zu sorgen, dass die finanziellen Belastungen die aus Gerichtsverfahren entstehen kann, von vielen gemeinsam statt von den Betroffenen alleine getragen wird. Anwält*innen- und Gerichtskosten können teilweise oder in bestimmten Fällen auch komplett übernommen werden.

Wie stelle ich einen Unterstützungsantrag?

Einen Antrag stellt ihr immer am besten direkt bei uns in der der Sprechstunde. Solltet das nicht möglich sein, geht es ansonsten natürlich auch postalisch oder per Email. In letztem Fall bitten wir euch dann allerdings, nur verschlüsselt mit uns zu kommunizieren!

Für den Antrag brauchen wir folgende Informationen/Dokumente von euch:

  • Ein persönliches Anschreiben
  • Der Verarbeitung eurer Daten durch die Roten Hilfe müsst ihr seit 2017 laut Datenschutz-Grundverordnung explizit zustimmen. Dafür haben wir ein Informationsblatt über die Datenverarbeitung und eine Einwilligungserklärung. Beides erhaltet ihr auf Anfrage unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post. Die unterschriebene Einwilligungserklärung legt ihr dann den anderen Unterlagen bei.
  • Name, Adresse, wenn gewollt Telefonnummer und E-Mailadresse, unbedingt IBAN und BIC. Wenn der Antrag nur postalisch erfolgt, ist es wichtig irgendeine Art von Kontaktmöglichkeit anzugeben, da es sonst für die Ortsgruppe nicht möglich ist, Nachfragen zu stellen und dadurch der Antrag möglicherweise nicht weiter bearbeitet werden kann!
  • Kopien von allen relevanten Rechtsdokumenten, also Vorladungen, Strafbefehlen, Anklagen, Urteilen, etc.
  • Nachweis von Kosten: Höhe der Strafe, Gerichtskosten, Rechtsanwät*innenkosten, Kosten für Öffentlichkeitsarbeit (Kopien der Rechnungen beilegen)

In dem persönlichen Anschreiben solltet ihr die Umstände und den politischen Hintergrund eures Falls erklären:

  • Kurze Schilderung des Vorfalls: Was war der Anlass für die Festnahme, das Ermittlungsverfahren, den Prozess? An was für einer politische Aktion habt ihr euch beteiligt (z.B. kurze Beschreibung und Motto der Demonstration/Aktion, wo und wann hat sie stattgefunden?
  • Was wird konkret vorgeworfen (§§)?
  • Hast du Aussagen bei der Polizei/Staatsanwaltschaft/vor Gericht gemacht? Wenn ja, warum?
  • Verlauf und jetziger Stand des Verfahrens: Hast Du eine Vorladung/Strafbefehl/Anklageschrift bekommen; hat ein Prozess stattgefunden; Gab es andere Betroffene? Wie ist das Verfahren ausgegangen? Sind weitere Gerichts-Instanzen zu erwarten oder ist das Verfahren bereits abgeschlossen und das Urteil rechtskräftig?
  • Wurde bereits ein Teil von anderen Solifonds übernommen?
  • Gab/gibt es bereits Solidaritäts- und Öffentlichkeitsarbeit zum Fall (wenn vorhanden Kopien von Flugblättern, Pressemitteilung, Medienberichten)?
  • Sind noch weitere Kosten zu erwarten?
  • Wurde der Prozess politisch geführt (z.B. durch eine Prozesserklärung) und/oder mit einer Ortsgruppe der Roten Hilfe e.V. oder einer anderen politischen Gruppe gemeinsam vorbereitet?

Es ist wichtig, dass Du deinen Antrag frühestmöglich bei der jeweiligen Ortsgruppe stellst, da u.a. ein Antrag spätestens 9 Monate nach einem rechtskräftigen Urteil bzw. der letzten Anwaltsrechnung/Gerichtsrechnung bei uns eingegangen sein muss. So kann auch eine sichere Bearbeitung und bei Anfrage eine bessere Hilfe nach unseren Möglichkeiten gewährleistet werden. 

Wichtiger Hinweis:
Der Bundesvorstand hat beschlossen ab dem 1. Januar 2006 nur noch den Regelsatz (derzeit 50%) auf den Pflichtverteidigersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu bezahlen. Bitte deshalb deinen Rechtsanwalt / deine Rechtsanwältin, nur den Pflichtverteidigersatz zu berechnen. Nur in begründeten Fällen (z.B. bei besonders aufwendigen Verfahren) zahlt die Rote Hilfe e.V. den Regelsatz auf höhere Gebühren. Entscheidung über den AntragNach Eingang Deines Antrags prüft der Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. nach den Maßgaben der Satzung und der Beschlüsse der Bundesdeligiertenversammlungen. ob die Rote Hilfe e.V. Deinen Antrag unterstützt. Dir wird schriftlich mitgeteilt, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wurde, bzw. ob noch Unterlagen und/oder Informationen für eine Entscheidung fehlen. Die Bearbeitung der Anträge bis zur Entscheidung kann 2 bis 3 Monate dauern.