Am 09.06.2010 fand vor dem Landgericht eine Berufungsverhandlung eines Göttinger Antifaschisten statt, dem "versuchte Anstiftung zur Nötigung" vorgeworfen worden ist und der in erster Instanz durch das Amtsgericht Herzberg verurteilt zu einer kräftigen Geldstrafe worden ist. Konkret wurde ihm vorgeworfen als Ordner verantwortlich für einen versuchten Durchbruch einer Demo in Bad Lauterberg zu sein.

Nähere Informationen dazu findet Ihr hier:

Ein Zeuge, ein Gehör, ein Gedächtnis...

Herr POK Hans-Jörg K. aus Hannover ist - wie er zu betonen nicht müde wurde - ein hervorragender Polizist mit ausgezeichneten Fähigkeiten im Beobachten und im Merken von Gesichtern und verdächtig(t)en Subjekten.  Was genau übrigens seine Aufgabe war, wollte er aus "polizeitaktischen Gründen" nicht verraten. Analysieren kann er außerdem und war somit in der Lage, genau zu ermitteln wie so eine antifaschistische Demonstration ("Aufzug" in amtsdeutsch) funktioniert - seine Sicht stellt sich etwa wie folgt dar (Texte in Anführungszeichen stellen wörtliche Äußerungen dar):

Verschiedene Ordner-Subjekte begleiten den Aufzug an festgelegten Positionen. Diese Ordner-Subjekte stehen hierarchisch über den TeilnehmerInnen des Aufzugs.

Der Aufzug wurde von dem "schwarzen Block" angeführt. Allerdings war die Trennung zwischen Schwarzem Block und der restlichen Demo nicht einfach festzustellen, weil eigentlich alle Demonstrierende dunkel gekleidet waren. Im Zweifelsfall besteht der Schwarze Block aus jenen Subjekten, die sich hinter Seitentransparenten bewegen.

Der Angeklagte seinerseits befehligte als Ordner den Schwarzen Block. Das war durch POK K. deutlich zu beobachten, denn er verließ mehrfach "seine Position" und bewegte sich mehrfach an die Spitze des Aufzugs, "wo er dann mit dem Schwarzen Block kommunizierte" - "Man merkte schon, dass er was zu sagen hat!"

Dass er tatsächlich etwas "zu sagen" hatte, sah offenkundig auch der Schwarz Block so, denn immer "wenn Herr X. vorne war, bildete sich sofort eine Traube um ihn, die ihm zuhörten oder von seinen Lippen gelesen haben" und es "gingen Lauffeuer durch die Reihen."

Schließlich konnte er konstatieren, dass "jedesmal" nach einem solchen Gespräch mit dem Schwarzen Block "Störaktionen" stattfinden. Was für Störaktionen (anderweitig nämlich nicht überliefert) das aber eigentlich gewesen sein sollen, wusste der POK dann auch nicht so genau, aber die Demo ist wohl auch schon mal "stehengeblieben" (schlimm!).

Und schlußendlich konnte der POK hören, wie der Angeklagte dem Schwarzen Block den Befehl erteilte, an einer der nächsten Straßenkreuzung abzubiegen und "durchzubrechen". Damit der vermummte POK (aufgrund der Witterung hatte er seinen Kragen hochgeschlagen und die Mütze über die Ohren gezogen) dies hören konnte, musste er erst dicht an den Chef-Ordner herantreten, was dieser aber nicht bemerkte. Also konnte er genau den Satz hören "an der nächsten Straße rechts brecht ihr durch!". Wobei, bei genaueren Nachfragen, war er nicht sicher, ob diesen Satz in ganzer Länge verstanden hat. Eigentlich konnte er sich an den Wortlaut auch nicht mehr genau erinnern... Aber die Worte "nächste Straße" und "durchbrechen", die seien auf jeden Fall, ganz bestimmt sogar, gefallen...

... und ein Urteil...

So lächerlich diese Sichtweise und diese Äußerungen auch klingen mögen - sie (und nur sie!) reichten aus, um den Richter und zwei Schöffen überzeugen zu können, die die Berufung verwarfen. Weitere "Beweise" gab es nicht.

Da war doch noch etwas...?

Ließen sich Staatsanwalt und Richter doch von dem Angeklagten beeindrucken? Wollten Sie den an sich skandalösen Prozess doch ein wenig relativieren? -  Sowohl der Staatsanwalt wie auch der Richter beeilten sich, am Anfang ihres Plädpyers bzw. der Urteilsbegründung zu betonen, wie legitim die ablehnende Haltung zum Faschimus, ja, auch Demos gegen Nazis seien und dass diese Haltung ganz bestimmt nicht der Vorwurf an den Angeklagten sei. Na, dann...

Spendenkonto

Die beiden gescheiterten Prozesse sowie die Geldstrafe in nicht unerheblicher Höhe (50 Tagessätze) stellen natürlich eine enorme Belastung für den Genossen dar. Wir bitten daher um Spenden auf unser Sonderkonto "Antifaschismus":

Rote Hilfe Göttingen

Sparkasse Göttingen (BLZ 260 500 01)

Konto-Nr. 135020

Zweck "Antifaschimus"