Liebe Genoss*innen,

viele von euch erinnern sich sicherlich noch an die Abschiebeblockade im Neuen Weg im April 2014, bei der die Göttinger BFE sich mit massiver Gewalt und unter Einsatz von Pfefferspray und Kampfhunden durch ein von Aktivist*innen blockiertes Treppenhaus prügelte. Im Nachgang hagelte es Ermittlungsverfahren und Anklagen – natürlich gegen die durch  Pfeffer und Hundebisse verletzten Aktivist*innen, nicht gegen die Beamt*innen der BFE.

Zumindest in einem Fall soll sich das jetzt ändern. Ein Aktivist, der damals von dem Einsatz von Pfefferspay im Treppenhaus betroffen war, klagt jetzt vor dem Verwaltungsgericht Göttingen gegen die Rechtsmäßigkeit des Einsatz. Er möchte erreichen, das wenigstens der Einsatz von Pfeffer in einem geschlossenen Raum als rechtswidrig anerkannt wird. Der erste Prozesstermin wird an diesen Mittwoch, dem 22.05.2019 um 14:30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Göttingen stattfinden, Saal I.

Auch solch ein Prozess darf nicht ohne kritische Begleitung stattfinden. Auch wenn die eigentliche Blockade schon ein paar Jahre her ist, sind Menschen bis heute von den Konsequenzen betroffen. Wir rufen deshalb dazu auf, zu dem Prozess zu kommen und zu zeigen, das der klagende Genosse nicht alleine in seiner Kritik ist, sondern das wir sie alle teilen. Macht den anwesenden Polizeibeamten klar, dass sie nicht einfach so versuchen können, ihre Gewalt in kleinem Kreis zu rechtfertigen, sondern das sie sich auch hier einer großen, solidarischen Öffentlichkeit stellen müssen!

Neuer Weg | 22.05.2019 | 14:30 Uhr | Verwaltungsgericht Göttingen