Kundgebung gegen massive Gesetzesverschärfung der §§ 113 ff. StGB
Derzeit befindet sich im Beratungsverfahren des Bundestages eine Verschärfung der §§ 113 ff. StGB mit der Absicht, die Strafen für Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte drastisch heraufzusetzen. Das hierfür angedachte Mindestmaß ist 3 Monate Haft. Bei Gruppen ab 2 Personen kann das Strafmaß bis zu 6 Jahre betragen. Dabei wird es unerheblich sein, ob die Handlung tatsächlich ausgeführt wurde - es würde die Spekulation von Beamten und Beamtinnen ausreichen, dass die Beschuldigten eine solche Widerstandshandlung auszuführen gedenken.
Begründet wird diese Verschärfung mit einem angeblichen Anstieg der Angriffsdelikte gegenüber der Polizei. Tatsächlich sind diese aber rückläufig. Der Hauptteil der behaupteten über 60.000 Delikte sind Bagatelldelikte - viele Verfahren werden eingestellt und führen nicht zu einer Verurteilung. Diese unnötige Gesetzesinitiative erfüllt allerdings direkt eine Forderung des Grundsatzprogramms der AfD nach Haft von 3 Monaten bei Angriffen auf Amtspersonen.
Sollte dieses neue Gesetz in Kraft treten, wird es zur Folge haben, dass das Risiko ungewollt in strafbare Handlungen verwickelt zu werden, zum Beispiel bei Demonstrationen, immens steigt. Dies könnte sehr leicht dazu führen, dass das im Grundgesetz garantierte Demonstrationsrecht nicht mehr wie bisher von Menschen wahrgenommen wird, da die Angst vor Repressionen zu groß wird. Während die Gewerkschaften der Polizei jubelnd klatschen, schlagen Rechtswissenschaftler und Demokratieforscher die Hände über dem Kopf zusammen.
In der Woche vom 24.04.2017 - 28.04.2017 findet die nächste Sitzungwoche des Bundestages statt, in der die Gesetzesänderungen in die zweite und dritte Lesung gehen. Die nicht zustimmungspflichtigen Gesetze werden dann dem Bundesrat zur Kenntnis vorgelegt und können anschließend pünktlich zu den Gegenprotesten zum G20-Gipfel in Hamburg angewendet werden.
Wir, das Bündnis „Keine Verschärfung der §§ 113 ff. StGB“, sprechen uns klar und deutlich gegen die massive Gesetzesverschärfung aus und rufen deshalb zu einer Protestkundgebung am 20.04.17 um 18.00 Uhr am Gänseliesel auf.
Bündnis „Keine Verschärfung der §§ 113 ff. StGB“