Mi 06. Juli 2011    -    20 Uhr  -   Rote Hilfe Haus

 Im Zuge der Föderalismusrefom trat im Februar 2011 das Nieder- sächsische Versammlungsgesetz in Kraft. Das neue landesrechtliche Gesetz stellt eine Verschärfung gegenüber dem bundesrechtlichen Vorgänger dar. Darüber möchte die Rote Hilfe Ortsgruppe Göttingen Euch zusammen mit dem Rechtsanwalt Johannes Hentschel informieren. Dabei sind die Schwerpunkte dieser Infoveranstaltung das Anmeldeverfahren und die Versammlungsauflagen, bzw.  die Beschränkungen und  das Verbot von Veranstatlungen. Außerdem wird die Video-  und  Handyüberwachung eine Rolle spielen. Ein Überblick über den Stand der Gesetzgebungsverfahren in den anderen Bundesländern rundet die Veranstaltung ab.

Rote Hilfe Haus

Lange Geismarstraße 3

37073 Göttingen