Am 11.12.2009 wurde der Freien ArbeiterInnen Union (FAU) Berlin per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Berlin untersagt, sich weiterhin als Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu bezeichnen oder Arbeitskampfmaßnahmen durchzuführen. Dieses faktische Gewerkschaftsverbot ist der Höhepunkt einer Auseinandersetzung der Neue Babylon Berlin GmbH (ein halbkommunales Kino in Berlin Mitte) mit der FAU Berlin nach einer ganzen Reihe von Versuchen, gegen diese als die stärkste und aktivste ArbeiternehmerInnen-Vereinigung im Betrieb juristisch vorzugehen.
Das Landgericht Berlin folgte – ohne mündliche Verhandlung – der Argumentation der Neue Babylon Berlin GmbH, dass der FAU Berlin bereits im Oktober der Gewerkschaftsstatus aberkannt worden sei. In diesem Urteil ist der FAU Berlin zwar der Boykott des Kinos untersagt worden, die Eigenschaft als Gewerkschaft hatte indes nicht zur Disposition gestanden.
Mit dieser Verfügung ist erstmals in der deutschen Rechtssprechung nach dem Faschismus einer Organisation die Bezeichnung und Betätigung als Gewerkschaft verboten worden. Das erscheint umso frappierender, als dass diese Organisation seit gut einem Jahr einen effizienten Arbeitskampf geführt und damit letztlich Tarifverhandlungen erzwungen hatte.
Mittlerweile hat der Konflikt eine neue Zuspitzung erfahren. Die Babylon-Geschäftsleitung hat am 18.01. dieses Jahres nun beim Gericht beantragt, ein Ordnungsgeld (bis zu 250.000 Euro!!) oder ersatzweise Haft gegen die Sekretäre (bis zu sechs Monate) der FAU zu verhängen. Angeblich habe die FAU Berlin gegen die Unterlassung verstoßen und sich sinngemäß weiter als Gewerkschaft präsentiert. Sollte dies durchgehen, könnte dies wohl das erste Mal in der BRD-Geschichte sein, dass Menschen für die Wahrnehmung von Arbeitnehmerinteressen in den Knast gehen.
Weitere Infos unter www.fau.org/verbot, http://prekba.blogsport.de und http://de.indymedia.org/2010/01/271364.shtml.
Die Ortsgruppe Göttingen der Roten Hilfe hat sich bereits mit den GenossInnen der FAU Berlin solidarisch erklärt und zudem ein Sonderkonto zur Unterstützung der FAU Berlin eingerichtet:
Rote Hilfe Göttingen
Sparkasse Göttingen (BLZ 260 500 01)
Konto-Nr. 135020
Verwendungszweck »FAU-Verbot«