Derzeit befindet sich im Beratungsverfahren des Bundestages eine Verschärfung der §§ 113 ff StGB mit der Absicht, die Strafen für Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamten drastisch heraufzusetzen. Das hierfür angedachte Mindestmaß ist 3 Monate Haft. Bei Gruppen ab 2 Personen kann das Strafmaß bis zu 6 Jahre betragen.

Dabei wird es unerheblich sein, ob die Handlung tatsächlich ausgeführt wurde - es reicht die Spekulation von Beamten und Beamtinnen, dass die Beschuldigten eine solche Widerstandshandlung auszuführen gedenkt.

Begründet wird diese Verschärfung mit dem angeblichen Anstieg der Angriffsdelikte. Tatsächlich sind diese allerdings rückläufig. Der Hauptteil der behaupteten über 60.000 Delikte sind dabei laut einem Bericht des Politmagazins Monitor Bagatelldelikte - viele davon werden eingestellt und führen gar nicht zu einer Verurteilung.

Diese unnötige Gesetzesinitiative erfüllt hierbei direkt eine Forderung des Grundsatzprogramms der AfD nach Haft von 3 Monaten bei Angriffen auf Amtspersonen.

"Die neue Gesetzeslage wird zur Folge haben, dass das Risiko bei z.B. Demonstrationen, ungewollt in eine strafbare Handlung zu geraten, immens steigt. Dadurch wird das Recht auf Demonstration aus Angst vor Repression vorsorglich nicht mehr in dem Masse wahrgenommen werden, wie das bisher noch der Fall sein konnte." so ein*e Sprecher*in der Roten Hilfe Göttingen.

Ein Straftatbestand wäre es bereits, nicht sofort bei der Auflösung einer Sitzblockade , sich schnellstens vom Acker zu machen. Alles andere könnte als aktiver Widerstand gewertet werden. Selbst reflexhaftes Bewegen, aus Schmerz oder willkürlichem Wegziehen des Armes werden als Straftat gewertet werden.