Am gestrigen Mittwoch, dem 10.04.2019, startete vor dem Amtsgericht Göttingen ein Prozess wegen eines angeblicher Angriffes auf Polizeibeamt*innen, trotz der überzogenen Sicherheitsauflagen des Richters, mit einem Saal voll solidarischer Zuschauer*innen.
Obwohl der vorsitzende Richter zu Beginn seltsame Bemerkungen zum dem angeblichen, natürlicherweise gute Benehmen von Frauen* verlauten ließ, mussten alle Zuschauer*innen hinter Panzerglas sitzen, beim Einlass ihre Ausweisdaten abgeben, alle Taschen entleeren und und ein Metalldetektor passieren. Trotz dieser Schikanen war der Saal des Gerichts gefüllt mit solidarischen Prozessbeobachter*innen.
Die Angeklagte soll zwei Polizist*innen im Rahmen von Rangeleien im Demonstrationszug auf der Frauen*kampftagsdemo 2018 festgehalten haben. Bei dieser Demonstration kam es zu einem brutalen Einsatz der Göttinger Polizei. Bei dem Versuch, eine Person festzunehmen, die angeblich zwei Aufkleber an Laternen angebracht hätte, stürmten Beamt*innen den hinteren Teil der Demonstration und verletzen durch Schläge und Tritte mehrere Teilnehmer*innen. Es gab seitens der Polizei keinen Versuch die Situation friedlich zu klären, unbeteiligte Menschen wurden ohne Vorwarnung körperlich angegriffen. Direkt nach dem Einsatz gab es massive Kritik an dem Vorgehen der Beamt*innen und auch das Verfahren gegen den angeblichen Sickerkleber wurde in eingestellt. Die Gewalttaten der Polizei wurden nicht angeklagt, statt dessen wird jetzt, um den Einsatz nachträglich noch zu legitimieren, versucht an einem der Opfer ein Exempel zu statuieren.
Nach Sichtung von Videoaufnahmen und der Vernehmung mehrerer Polizeizeugen ist die Sachlage aber mehr als ungeklärt. In einem Fall kann niemand genau sagen, ob es die Angeklagte oder eine der anderen umstehenden Personen war, welche eine Beamtin festhielt. Im einem anderen Fall fällt vor allem der Schlag eines Beamten ins Gesicht der Angeklagten auf. Des weiteren ist auch noch die Rechtmäßigkeit des kompletten Polizeieinsatzes nicht geklärt, da die Anmelderin der Demonstration gerade vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagt. Trotz dieser Unklarheiten verweigerte sich die Staatsanwaltschaft einer Einstellung des Verfahren und hält an ihren absurden Vorwürfen fest. Daher wird der Prozess am nächsten Mittwoch, dem 17.04.2019, um 9 Uhr am Amtsgericht Göttingen fortgesetzt. Die Rote Hilfe Ortsgruppe Göttingen ruft zur Solidarisierung mit der Betroffenen und zur kritischen Prozessbegleitung auf. Wir werden uns nicht abhalten lassen uns solidarisch zu zeigen und die Personen nicht alleine zu lassen.
Betroffen ist eine gemeint sind wir alle ALLE!