Liebe Genoss*innen,

viele von euch erinnern sich sicherlich noch an die Abschiebeblockade im Neuen Weg im April 2014, bei der die Göttinger BFE sich mit massiver Gewalt und unter Einsatz von Pfefferspray und Kampfhunden durch ein von Aktivist*innen blockiertes Treppenhaus prügelte. Im Nachgang hagelte es Ermittlungsverfahren und Anklagen – natürlich gegen die durch  Pfeffer und Hundebisse verletzten Aktivist*innen, nicht gegen die Beamt*innen der BFE.

Zumindest in einem Fall soll sich das jetzt ändern. Ein Aktivist, der damals von dem Einsatz von Pfefferspay im Treppenhaus betroffen war, klagt jetzt vor dem Verwaltungsgericht Göttingen gegen die Rechtsmäßigkeit des Einsatz. Er möchte erreichen, das wenigstens der Einsatz von Pfeffer in einem geschlossenen Raum als rechtswidrig anerkannt wird. Der erste Prozesstermin wird an diesen Mittwoch, dem 22.05.2019 um 14:30 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Göttingen stattfinden, Saal I.

Auch solch ein Prozess darf nicht ohne kritische Begleitung stattfinden. Auch wenn die eigentliche Blockade schon ein paar Jahre her ist, sind Menschen bis heute von den Konsequenzen betroffen. Wir rufen deshalb dazu auf, zu dem Prozess zu kommen und zu zeigen, das der klagende Genosse nicht alleine in seiner Kritik ist, sondern das wir sie alle teilen. Macht den anwesenden Polizeibeamten klar, dass sie nicht einfach so versuchen können, ihre Gewalt in kleinem Kreis zu rechtfertigen, sondern das sie sich auch hier einer großen, solidarischen Öffentlichkeit stellen müssen!

Neuer Weg | 22.05.2019 | 14:30 Uhr | Verwaltungsgericht Göttingen

Liebe Genoss*innen,

am kommenden Montag, dem 20.05.2019, geht der erste der Nansenprozesse in die zweite Runde. Um 7:00 Uhr beginnt vor dem Amtsgericht Göttingen der zweite Verhandlungstag.

Dabei wird Menschen, die angeblich im Mai 2018 bei der Räumung des besetzten Hauses im Fjodor-Nansen-Weg anwesend waren, auf Antrag des Goethe Institute in Göttingen Hausfriedensbruch vorgeworfen. Das ehemalige Wohnheim des Institutes war von Aktivist*innen im vergangenen Jahr besetzt worden, um zu verhindern, dass das der Stadt gehörende Haus an einen privaten Investor verkauft würde, während gleichzeitig geflüchtete Menschen in Massenunterkünften leben müssen und die Mietpreise in der Stadt explodieren.

Trotz massivem, öffentlichem Druck hatten sich das Goethe Institute geweigert die Anzeigen zurückzuziehen. Als Folge verschickte die Staatsanwaltschaft im Vorfeld über 30 Strafbefehle wegen angeblichen Hausfriedensbruches. Wie sich aber am ersten Prozesstag zeigte, konnten die Polizeizeugen tatsächlich keinerlei verlässliche Angaben dazu machen, wer sich zum Zeitpunkt der Räumung im Haus aufgehalten haben soll.

Daher wird es nun am zweiten Prozesstermin zeigen, ob sich überhaupt irgendwelche konkrete Beweise finden werden, oder ob sich die Vorwürfe komplett in Nichts auflösen.

Wir rufen daher dazu auf, kommt zu dem Prozess, unterstützt die betroffenen Aktivist*innen und zeigt das wir unsere Proteste gegen Wohnungsnot und rassistische Unterbringungspolitik in Göttingen weder vom Goethe Institute noch der Staatsanwaltschaft kriminalisieren lassen.

Nansenprozess | 20.05.2019 | 7:00 Uhr | Amtsgericht Göttingen

Am gestrigen Mittwoch, dem 10.04.2019, startete vor dem Amtsgericht Göttingen ein Prozess wegen eines angeblicher Angriffes auf Polizeibeamt*innen, trotz der überzogenen Sicherheitsauflagen des Richters, mit einem Saal voll solidarischer Zuschauer*innen.

Obwohl der vorsitzende Richter zu Beginn seltsame Bemerkungen zum dem angeblichen, natürlicherweise gute Benehmen von Frauen* verlauten ließ, mussten alle Zuschauer*innen hinter Panzerglas sitzen, beim Einlass ihre Ausweisdaten abgeben, alle Taschen entleeren und und ein Metalldetektor passieren. Trotz dieser Schikanen war der Saal des Gerichts gefüllt mit solidarischen Prozessbeobachter*innen.

Die Angeklagte soll zwei Polizist*innen im Rahmen von Rangeleien im Demonstrationszug auf der Frauen*kampftagsdemo 2018 festgehalten haben. Bei dieser Demonstration kam es zu einem brutalen Einsatz der Göttinger Polizei. Bei dem Versuch, eine Person festzunehmen, die angeblich zwei Aufkleber an Laternen angebracht hätte, stürmten Beamt*innen den hinteren Teil der Demonstration und verletzen durch Schläge und Tritte mehrere Teilnehmer*innen. Es gab seitens der Polizei keinen Versuch die Situation friedlich zu klären, unbeteiligte Menschen wurden ohne Vorwarnung körperlich angegriffen. Direkt nach dem Einsatz gab es massive Kritik an dem Vorgehen der Beamt*innen und auch das Verfahren gegen den angeblichen Sickerkleber wurde in eingestellt. Die Gewalttaten der Polizei wurden nicht angeklagt, statt dessen wird jetzt, um den Einsatz nachträglich noch zu legitimieren, versucht an einem der Opfer ein Exempel zu statuieren.

Nach Sichtung von Videoaufnahmen und der Vernehmung mehrerer Polizeizeugen ist die Sachlage aber mehr als ungeklärt. In einem Fall kann niemand genau sagen, ob es die Angeklagte oder eine der anderen umstehenden Personen war, welche eine Beamtin festhielt. Im einem anderen Fall fällt vor allem der Schlag eines Beamten ins Gesicht der Angeklagten auf. Des weiteren ist auch noch die Rechtmäßigkeit des kompletten Polizeieinsatzes nicht geklärt, da die Anmelderin der Demonstration gerade vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagt. Trotz dieser Unklarheiten verweigerte sich die Staatsanwaltschaft einer Einstellung des Verfahren und hält an ihren absurden Vorwürfen fest. Daher wird der Prozess am nächsten Mittwoch, dem 17.04.2019, um 9 Uhr am Amtsgericht Göttingen fortgesetzt. Die Rote Hilfe Ortsgruppe Göttingen ruft zur Solidarisierung mit der Betroffenen und zur kritischen Prozessbegleitung auf. Wir werden uns nicht abhalten lassen uns solidarisch zu zeigen und die Personen nicht alleine zu lassen.

Betroffen ist eine gemeint sind wir alle ALLE!

Am gestrigen Mittwoch, den 17.04.2019, wurde am Amtsgericht Göttingen der Prozess gegen eine feministische Aktivistin zu Ende geführt. Ihr wurde vorgeworfen, bei einer Demonstration zum Frauen*Kampftag am 10.03.2018 zwei Polizeibeamt*innen tätlich angegriffen zu haben. Gestern wurde sie zu 90 Tagessätzen auf Bewährung verurteilt, das bedeutet, wenn sie in den nächsten zwei Jahren keiner Straftat mehr beschuldigt wird, verfällt die Strafe. Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft haben eine Woche Zeit, um in Berufung zu gehen. Die Rote Hilfe Ortsgruppe Göttingen verurteilt den Prozess aufs schärfste.

 

Die Situation, über die jetzt verhandelt wurde, ereignete sich gegen Ende der Demonstration, welche unter dem Motto „we still resist! Jeden Tag feministisch kämpfen“ anlässlich des internationalen Frauen*Kampftags stattfand. Einem Teilnehmer wurde vorgeworfen, vier Sticker verklebt zu haben, was die Beamten als Anlass nahmen in die bis dahin entspannte Demo zu stürmen, um seine Personalien festzustellen. Dies stellt auf Grund der Banalität des Vorwurfs einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit dar. Die anderen Teilnehmer*innen reagierten bestürzt und brachten ihre Kritik zum Ausdruck. Der Beschuldigten des gestrigen Prozesses wurde nun vorgeworfen, im Rahmen der Rangeleien, welche durch das brutale und überzogene Vorgehen der Polizei entstanden, zwei Beamt*innen festgehalten und an ihnen gezogen zu haben. Damit habe sie sich des Straftatbestandes des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte nach §114 Strafgesetzbuch schuldig gemacht.

Dieser Paragraph ist seit seiner Einführung im Jahr 2017 starker Kritik ausgesetzt. Schon ein versehentliches Anrempeln kann darunter fallen und würde damit mit einer Mindeststrafe von 90 Tagen bestraft werden. In der Begründung des Gesetzesentwurf wurde damit argumentiert, dass Polizist*innen im Dienst angreifbar sein können, wenn sie z.B. ihre Schutzausrüstung nicht tragen. Das ist bei Demonstrationen allerdings nicht der Fall – die Polizist*innen trugen alle ihren Panzer und waren durch ihn geschützt. Der Paragraph wird also entgegen seiner Begründung nicht dazu genutzt, Polizist*innen zu schützen, sondern dazu, Aktivist*innen einzuschüchtern. Wenn die Polizei ohne nachhaltigen Anlass eine Demonstration angreifen kann, und hinterher nicht die prügelnden Polizist*innen vor Gericht stehen sondern eine Aktivistin, die sich gegen diese Unrechtmäßigkeit gewehrt haben soll, und diese auch noch verurteilt wird, müssen wir befürchten, dass die Polizei in Zukunft häufiger das Versammlungsrecht mit Füßen treten wird.

Der Richter machte sich hier also zum Handlanger der Polizei. Er ist zudem den gesamten Prozess hindurch immer wieder mit unangebrachten und unangenehmen Äußerungen etwa zum Äußeren der Angeklagten oder zu dem „natürlichen“ Verhalten von Frauen aufgefallen. Er schien sich selbst als eine Art Familienpatriarch zu sehen, welcher die Angeklagte und die Zuschauer*innen mit Zuckerbrot und Peitsche erziehen möchte. Wir müssen nicht erzogen werden, und wir lassen uns nicht einschüchtern! Wir werden weiter auf der Straße gegen Sexismus und Patriarchat und für ein gutes Leben für alle eintreten!

 

Ob der Polizeieinsatz, mit dem das ganze Geschehen begann, überhaupt rechtmäßig war, ist stark umstritten. Die Anmelderin der Demonstration klagt zurzeit vor dem Verwaltungsgericht dagegen. Besonders in Hinblick darauf, dass der Teilnehmer, welcher die Sticker verklebt hatte, inzwischen freigesprochen wurde, können wir gespannt auf das Urteil warten.

Liebe Genoss*innen,

Vor etwas mehr als einem Jahr, am 10.03.2018 griff die Polizei die Demonstration zum Frauen* Kampftag an, weil ein Teilnehmer angeblich Sticker verklebt haben sollte. Die Beamt*innen kämpften sich dabei mit massiver Gewalt durch die Teilnehmer*innen, um den "Übeltäter" festzuhalten.

Aus diesem absurden Polizeieinsatz ergibt sich nun ein Prozess - jedoch nicht gegen die prügelnden Polizist*innen, sondern gegen eine Genossin, der vorgeworfen wird, diese tätlich angegriffen zu haben. Der Prozess wird an zwei Tagen, dem 10.04. und 17.04. jeweils um 9 Uhr im Amtsgericht Göttingen statt finden. Dabei setzt sich der übertriebene Kontrollwahn gegenüber linken Aktivist*innen fort, denn es wird verlangt, dass alle Zuschauer*innen bei diesem öffentlichen Prozess ihren Personalausweis mitbringen!

Wir rufen dazu auf, die betroffene Genossin mit diesem willkürlichenVerfahren nicht allein zu lassen - kommt zum Prozess und seidsolidarisch! Zeigt, dass wir uns von lächerlichen Machtdemonstrationennicht einschüchtern lassen!

Betroffen ist eine, gemeint sind wir alle!