Wie sicher schon die meisten von euch wissen, hat die Staatsschutz Abteilung der Polizei Göttingen in einem Zeitraum von ca. 10 Jahren illegal Datensammlungen von Aktivist*Innen angefertigt und damit 5 Aktenordner gefüllt. Nachdem der Vorfall an die Öffentlichkeit gelangte, informierte der Polizeipräsident, dass die Daten bereits vernichtet seien und eine interne Prüfung keine weiteren Beanstandungen offenbart hätte.

Das ist ein Skandal, nicht nur das die Führung schon länger davon wusste, noch dazu wurden mal wieder Beweismittel beseitigt um eine Aufklärung zu erschweren. Es sind aber trotzdem einige betroffene Personen bekannt, 20 von ihnen versuchen nun gegen die Datensammlung zu klagen, das kostet leider verdammt viel Geld ca. 450 € pro Person. Wir rufen euch deswegen auf, die Genoss*Innen zu unterstützen und zu spenden. Auch kleine Summen sind gerne gesehen.

Schlimm genug zu wissen, dass illegal Daten und Fotos von einem existieren, da braucht es nicht noch finanzieller Ängste um zu versuchen sein Recht zu bekommen.

Spenden können mit dem Betreff „LIMO“ an unser Konto gehen, wir leiten das Geld dann an den Anwalt der Betroffenen weiter:

IBAN: DE72 4306 0967 4007 2383 99
BIC: GENODEM1GLS

Betroffen sind einige, gemeint sind wir alle!

Rote Hilfe OG Göttingen

Genossinnen und Genossen,

Am Donnerstag den 08.06.17 stehen drei GenossInnen wegen verschiedener
Vorwürfe vor Gericht. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen bei der
erfolgreich verhinderten Abschiebung 2014 im Neuen Weg Körperverletzung
und Widerstand begangen zu haben. Da ein mitverhandelter Vorwurf ist den
Neonazi Jens Wilke bei einem Termin beim Göttinger Landkreis mit Glitzer
beworfen zu haben, sind er und der Neonazi Leif-Aaron Scharnhorst
ebenfalls vorgeladen. Die selbsternannte „Volksbewegung“, sowie ihre
Freunde vom faschistischen Kollektiv Nordharz mobilisieren im Internet
zu dem Termin für 08.30 Uhr. Es ist also damit zu rechnen das die
Neonazis den Prozess beobachten, sowie die Angeklagten einschüchtern
wollen. Eine der Angeklagten wurde in der Vergangenheit schon öfter von
Wilke und seinem „Freundeskreis“ zu Hause aufgesucht und bedroht. Das
Lassen wir uns nicht bieten! Deshalb ruft die Rote Hilfe Göttingen auf
solidarisch die GenossInnen zu unterstützen und den Nazis die Show zu
vermiesen.

Kommt alle – 08.06.17

Treffen: 08.30 Uhr Hintereingang Amtsgericht Göttingen

Prozessbeginn: 09.00 Uhr Saal B25

Kundgebung gegen massive Gesetzesverschärfung der §§ 113 ff. StGB

Derzeit befindet sich im Beratungsverfahren des Bundestages eine Verschärfung der §§ 113 ff. StGB mit der Absicht, die Strafen für Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte drastisch heraufzusetzen. Das hierfür angedachte Mindestmaß ist 3 Monate Haft. Bei Gruppen ab 2 Personen kann das Strafmaß bis zu 6 Jahre betragen. Dabei wird es unerheblich sein, ob die Handlung tatsächlich ausgeführt wurde - es würde die Spekulation von Beamten und Beamtinnen ausreichen, dass die Beschuldigten eine solche Widerstandshandlung auszuführen gedenken.

Begründet wird diese Verschärfung mit einem angeblichen Anstieg der Angriffsdelikte gegenüber der Polizei. Tatsächlich sind diese aber rückläufig. Der Hauptteil der behaupteten über 60.000 Delikte sind Bagatelldelikte - viele Verfahren werden eingestellt und führen nicht zu einer Verurteilung. Diese unnötige Gesetzesinitiative erfüllt allerdings direkt eine Forderung des Grundsatzprogramms der AfD nach Haft von 3 Monaten bei Angriffen auf Amtspersonen.

Sollte dieses neue Gesetz in Kraft treten, wird es zur Folge haben, dass das Risiko ungewollt in strafbare Handlungen verwickelt zu werden, zum Beispiel bei Demonstrationen, immens steigt. Dies könnte sehr leicht dazu führen, dass das im Grundgesetz garantierte Demonstrationsrecht nicht mehr wie bisher von Menschen wahrgenommen wird, da die Angst vor Repressionen zu groß wird. Während die Gewerkschaften der Polizei jubelnd klatschen, schlagen Rechtswissenschaftler und Demokratieforscher die Hände über dem Kopf zusammen.

In der Woche vom 24.04.2017 - 28.04.2017 findet die nächste Sitzungwoche des Bundestages statt, in der die Gesetzesänderungen in die zweite und dritte Lesung gehen. Die nicht zustimmungspflichtigen Gesetze werden dann dem Bundesrat zur Kenntnis vorgelegt und können anschließend pünktlich zu den Gegenprotesten zum G20-Gipfel in Hamburg angewendet werden.

Wir, das Bündnis „Keine Verschärfung der §§ 113 ff. StGB“, sprechen uns klar und deutlich gegen die massive Gesetzesverschärfung aus und rufen deshalb zu einer Protestkundgebung am 20.04.17 um 18.00 Uhr am Gänseliesel auf.

Bündnis „Keine Verschärfung der §§ 113 ff. StGB“

 

Harte Zeiten erfordern starke Solidarität!

Im aktuellen gesellschaftlichen Rechtsruck und dem wiederholten Auftreten des sogenannten Freundeskreies/Thügida, der zu allem Übel von der Polizei hofiert wird, steigen die Anzeigen gegen aktive AntifaschistInnen stetig. Die Verfahren gegen AntirassitInnen, die 2014 an der Verhinderung einer geplanten Abschiebung im Neuen Weg beteiligt waren, dauern an.

Die kürzlich beschlossene Verschärfung des §113 StGB, das Verbot kurdischer Fahnen, das Errichten von Massengefangenensammelstellen zum G20 Gipfel in Hamburg, sowie der fortwährende Ausbau des Überwachungsstaates deutet darauf hin, das staatliche Repression gegen linke AktivistInnen weiter zunehmen wird.

Umso wichtiger ist es sich hin und wieder gemeinsam den schönen Dingen zu widmen und kollektiv Kraft zu tanken für die anstehenden Kämpfe. Wenn das Geld dabei auch noch in Antirepressionsarbeit fließt, um so besser! Deshalb läd die Rote Hilfe Göttingen ein, einen solidarischen Abend mit feinster Musik, köstlichen Solicocktails und dem süßestem Solicandy zu verbringen.

Derzeit befindet sich im Beratungsverfahren des Bundestages eine Verschärfung der §§ 113 ff StGB mit der Absicht, die Strafen für Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamten drastisch heraufzusetzen. Das hierfür angedachte Mindestmaß ist 3 Monate Haft. Bei Gruppen ab 2 Personen kann das Strafmaß bis zu 6 Jahre betragen.

Dabei wird es unerheblich sein, ob die Handlung tatsächlich ausgeführt wurde - es reicht die Spekulation von Beamten und Beamtinnen, dass die Beschuldigten eine solche Widerstandshandlung auszuführen gedenkt.

Begründet wird diese Verschärfung mit dem angeblichen Anstieg der Angriffsdelikte. Tatsächlich sind diese allerdings rückläufig. Der Hauptteil der behaupteten über 60.000 Delikte sind dabei laut einem Bericht des Politmagazins Monitor Bagatelldelikte - viele davon werden eingestellt und führen gar nicht zu einer Verurteilung.

Diese unnötige Gesetzesinitiative erfüllt hierbei direkt eine Forderung des Grundsatzprogramms der AfD nach Haft von 3 Monaten bei Angriffen auf Amtspersonen.

"Die neue Gesetzeslage wird zur Folge haben, dass das Risiko bei z.B. Demonstrationen, ungewollt in eine strafbare Handlung zu geraten, immens steigt. Dadurch wird das Recht auf Demonstration aus Angst vor Repression vorsorglich nicht mehr in dem Masse wahrgenommen werden, wie das bisher noch der Fall sein konnte." so ein*e Sprecher*in der Roten Hilfe Göttingen.

Ein Straftatbestand wäre es bereits, nicht sofort bei der Auflösung einer Sitzblockade , sich schnellstens vom Acker zu machen. Alles andere könnte als aktiver Widerstand gewertet werden. Selbst reflexhaftes Bewegen, aus Schmerz oder willkürlichem Wegziehen des Armes werden als Straftat gewertet werden.