Aus aktuellem Anlass veröffentlichen wir hier einen Aufruf der AAB (Antifaschistischen Aktion Burg):

Prozessbegleitung am Dienstag, den 28. Oktober 2014 in Burg!

Anfang des Jahres sollte es in der Stadt Burg (Sachsen-Anhalt) eine Veranstaltung zum Roten Frontkämpferbund (RFB) und dessen antifaschistischen Selbstschutz geben, welche von der Polizei gestört und verhindert wurde. So wurde im Vorfeld massiv Druck auf die Verantwortlichen der Räumlichkeiten, in denen die Veranstaltung stattfinden sollte, ausgeübt. Eine Einheit der Bereitschaftspolizei aus Magdeburg kriminalisierte die Menschen, die sich vor dem Gebäude aufhielten, indem Personalien aufgenommen und Platzverweise erteilt wurden. Ein junger Antifaschist wurde außerdem aufgrund eines T-Shirts mit der Aufschrift „ACAB – All Cops are Bastards“ abfotografiert und steht nun vor Gericht.

Dem Betroffenen wird in diesem Zusammenhang vorgeworfen, durch die Meinungskundgabe auf dem T-Shirt drei diesbezüglich sehr sensible Polizisten in ihrer „Ehre“ schwer getroffen zu haben. Unabhänig des auf dem T-Shirt stehenden Inhaltes, der zum Teil kritikwürdig ist, sind die überzogenen Maßnahmen der eingesetzten PolizeibeamtInnen rund um die Veranstaltung ein weiteres Beispiel dafür, wie in Burg seit mehr als zwei Jahren AntifaschistInnen wegen banaler Dinge kriminalisiert und den Willkürmaßnahmen der Polizei ausgesetzt werden.

Wir rufen deshalb dazu auf, am Dienstag, den 28. Oktober 2014 zum Amtsgericht zu kommen um sich solidarisch mit dem Angeklaten zu zeigen und unsere Forderungen nach einem Freispruch sowie dem Ende von Repression und Polizeiwillkür deutlich zu machen.

Prozessbegleitung | Di, 28. Oktober 2014 | 9 Uhr | Amtsgericht | Burg

Am Donnerstag den 10.04.2014 verhinderten ca. 50 Aktivist_Innen die Abschiebung eines Somaliers im Neuen Weg in Göttingen, indem sie das Treppenhaus besetzten. Einsatzkräfte der Göttinger BFE-Einheit (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit) drangen, durch eine Kellerwohnung, in der ein kleines Kind schlief, in das Treppenhaus vor und setzen gegen die friedlichen Aktivis_Innen massiv Gewalt und Pfefferspray ein. Vor dem Haus wurden Menschen, welche sich mit dem Geflüchteten und den BesetzerInnen solidarisieren wollten, sowie die Aktivis_Innen, die nach draußen geschleift worden sind, von Polizeihunden attackiert und durch Bisse verletzt. Trotz der massiven Kritik am Vorgehen der Polizei wurden keine Konsequenzen aus dem Einsatz gezogen. Die BFE-Einheit wurde am gleichen Tag nochmals bei einer Refugee Demo eingesetzt und schüchterte Demonstrant_Innen mit ihrem materialistischen Auftreten ein.

Obwohl die BFE-Einheit regelmäßig wegen ihrer exzessiven Gewaltanwendung in der Kritik steht, wird ihre Auflösung nicht mal diskutiert. Der Innenminister von Niedersachsen stellt sich sogar noch hinter die Beamten. Nun kommt es zu den ersten Prozessen, doch nicht etwa gegen die gewalttätigen Beamten, die innerhalb eines Treppenhaus Pfefferspray einsetzt sondern gegen die AktivistInnen, die die Abschiebung verhindert haben. Am Donnerstag den 9.Oktober wird es die erste Verhandlung gegen eine Person geben. Der Vorwurf der Polizei, Sie hätte die Beamten angegriffen.

Hiermit soll die Legitimation für das brutale Vorgehen der Polizei geschaffen und legitimer Protest kriminalisiert werden!
Kommt zum Prozess!

Am Donnerstag den 9.10.2014 um 11:00 Uhr

Raum: Saal B110 Amtsgericht Göttingen (Maschmühlenweg 11)

Lasst die Aktivisten mit der Repression nicht alleine, denn es gilt:
Betroffen sind wenige, gemeint sind WIR alle!

Denkt drann, dass die Verhandlung um 11 Uhr beginnt. Es ist also besser ein wenig früher da zu sein un dann rechtzeitig im Saal zu sitzen.

Solidarität ist eine Waffe! Und Waffen kosten Geld!
Spendet für die Prozesskosten der Betroffenen
Rote Hilfe Göttingen
Stichwort: „Antifaschismus“
BIC:NOLADE21GOEIBAN:DE37260500010000135020

Sri Lanka, die Perle des indischen Ozeans, liegt circa 30 km Südlich von Indien. Die Insel beherbergt zwei Völker unterschiedlicher Kultur, Religion und Ethnie. Singhalesen im Süden und Westen und Eelamtamilen im Norden und Osten der Insel leben seit jeher territorial abgegrenzt voneinander. Vor Ankunft der Kolonialisten existierten das tamilische Königreich und das singhalesiche Königreich, die jedoch im Rahmen der Kolonialisierung von den Briten zu einer Administrationseinheit zusammengeführt wurden.

Diese Verwaltungsstruktur wurde auch nach der Unabhängigkeitserklärung im Jahre 1948 nicht rückwirkend umgeändert. Die Folge ist die bis heute andauernde Unterdrückung und der Völkermord der Eelamtamilen seitens der chauvinistisch, national geprägten singhalesischen Regierung. Kontinuierliche Gewalttaten der srilankischen Regierung gegenüber den Tamilen sind seit 1948 in regelmäßigen Abständen zu verzeichnen. Der srilankische Präsident beendet die Gleichstellung der Tamilischen Sprache und begann mit der Benachteiligung in der Sprache, Bildung und Arbeit. Zahlreiche tamilische Beamten verloren dadurch ihren Arbeitsplatz. Tamilen entgegnen der Ungerechtigkeit mit friedlichen Protesten und Hungerstreiks, die jedoch zumeist blutig niedergeschlagen wurden. Es kommt zu ständigen Übergegriffen gegen das eelamtamilische Volk.

Im Juli 1983 erreichten die Gewaltübergriffe einen Höhepunkt, als über 3000 Tamilen auf offener Straße verfolgt und getötet wurden. Parallel dazu wurden tamilische Häuser und Geschäfte angezündet und zerstört. Hundetausende Tamilen fliehen ins Ausland. Der bewaffnete Widerstand war somit ein unausweichlicher Schritt, um das tamilische Volk vor der Ausrottung zu schützen. Beide Kriegsparteien haben 30 Jahre lang heftige Kämpfe geführt. Der 30 Jahre andauernde Bürgerkrieg wurde ohne Rücksicht auf Zivilisten im Jahr 2009 durch das sri-lankische Militär mithilfe von ausländischer Hilfe blutig niedergeschlagen. Laut internen UN Berichten sollen über 70.000 tamilische Zivilisten getötet worden sein. Der Bischof der Region Mannar zählt 146.000 spurlos verschwundene Menschen.

Die Tamilen leben heute in ständiger Angst vor Verschleppungen, Vergewaltigungen und Besitzbeschlagnahmungen. Die Welt-Gemeinschaft schweigt über einen im 21. Jahrhundert ausgeübten Genozid. Eine internationale Kriegsuntersuchung hat bis heute nicht stattgefunden. Die Tamilen fordern daher eine internationale unabhängige Untersuchung der Geschehnisse, sowie der gegenwärtigen Situation und die Bestrafung der Beteiligten am Genozid der Eelamtamilen.


| 18.06.14 | 19 Uhr | Uni im ZHG 102 |
Veranstaltet von:
Tamil Youth Organisation - Göttingen
Verband der Studierenden aus Kurdistan - YXK Göttingen
Unterstützt durch die Rote Hilfe E.V. OG Göttingen

Nun ist es bald soweit, die WM wird in Brasilien starten und die ganze Welt wird sich wie immer in einem Mix aus Fußballbegeisterung und nationaler Gesinnung ins Getümmel stürzten. Es soll in diesem Text jedoch nicht um die schon oft hervorgebrachten Kritiken an dem System „FIFA“ oder den „Nationalismen“ gehen, die insbesondere zur WM wieder aufkeimen. In Brasilien spielt sich zur Zeit etwas anderes ab, dass für den gesamten Bereich Lateinamerikas schwerwiegende Folgen haben könnte. Als 2013 die Massenproteste gegen die Regierung und die extrem hohen finanziellen Ausgaben für die WM begannen, ahnten die meisten nicht, in welchem Umfang sich die Proteste entwickeln sollten. Angefangen hatten die Proteste gegen eine Erhöhung der Busfahrpreise in verschiedenen Städten Brasiliens. Diese Proteste wuchsen mit der Zeit und aus der anfänglichen Forderung nach der Senkung wurde später eine Forderung nach Transparenz der Preisgestaltung, um z.B. etwaiger Korruption entgegenzuwirken und diese sichtbar zu machen.

Diese Stimmung wurde in vielen Teilen dann auch auf die Anti WM Proteste übertragen. Es ging den verschiedenen Akteuren der Proteste nicht mehr um ein stumpfes „dagegen“ sondern auch um Probleme im eigenen Land. Bereiche wie Bildung, Wohnraum, Infrastruktur, Korruption etc. wurden in den unterschiedlichsten Formen aufgegriffen.

Die Reaktion der Regierung und der Polizei war ein Desaster. Während die Polizei in gewohnter Manier mit Schlagstöcken, Tränengas, Elektroschockern und Pferden gegen die Demonstranten vorging, kam von der Regierung lange nichts. Es sollte von alleine vergehen der Spuk. Die Leute würden sich schon wieder beruhigen, so der Gedanke. Doch es kam anders: die Proteste entwickelten sich zu den größten in der Geschichte Brasiliens seit Ende der Militärdiktatur in den 1980-er Jahren.
Dann versprach die Regierung Reformen. Im Ansatz war dies jedenfalls ein Fortschritt zu der vorherigen Enthaltung, doch waren die Vorschläge eher wage formuliert und gingen in vielen Punkten an den Forderungen der DemonstrantInnen vorbei.

Die Proteste wurden in folge dessen zwar schwächer, doch blieben ein konstanter Teil der Vorbereitungen zur WM.
Den Tod eines Journalisten in Rio de Janeiro nahmen rechtskonserative Politiker dann zum Anlass ein neues Gesetz einzubringen, welches die gewaltsamen Proteste oder Aufrufe zu diesen als Terrorismus einstuft und auch mit bis zu 30 Jahren Gefängnis bestraften kann. Auch Teile der regierenden linken PT (Partei der Arbeiter), die seit mehreren Wahlperioden die Präsidentin stellt, waren für eine solche Regelung. Mit diesem Gesetz wird faktisch das Recht auf freie Meinungsäußerung extrem erschwert bis unmöglich gemacht. In weiten Teilen ist dort nur „schwammig“ formuliert was denn genau einen Aufruf zu gewaltsamen Protesten ausmacht. Große Teile der Bevölkerung sind nach den schweren Ausschreitungen der Polizei aus Angst vor eben dieser nicht wieder auf die Strasse gegangen. Polizeigewalt wird in Brasilien nicht wirklich verfolgt, die Korruption tut ihr übriges. Mit dem neuen Gesetz würden die Einheiten quasi eine Blankovollmacht dafür bekommen jedweden unliebsamen Protest einfach zu zerschlagen und die Menschen über Jahre hinweg einzusperren. Es gibt schon länger Gerüchte über „Agent Provokateur“ innerhalb der ansonsten meist friedlichen Demonstrationen. Durch das neue Gesetz wäre es ein leichtes auf diese Weise längerfristig einen organisierten Protest zu verhindern.

Was hat das jetzt mit der Roten Hilfe in Deutschland zu tun?

Seit den Vorbereitungen gibt es eine Kooperation mit internationalen Sicherheitsbehörden, auch mit deutschen. So gab es in diesem Jahr u.a. ein Treffen der B.O.P.E einer Spezialeinheit der brasilianischen Polizei, die im staatlichen Auftrag in den Favellas Menschen gezielt tötet und für Folterungen bekannt ist, und deutschen Spezialkräften in Hannover.. Außerdem reisen Berater für Sicherheits- Architektur und Aufstandsbekämpfung aus allen Teilen der Welt nach Brasilien, wobei die USA und Deutschland einen beachtlichen Teil stellen. Somit wird dem brasilianischen Staat signalisiert, dass das neue Gesetz und die systematischen Menschenrechtsverletzungen nicht nur in Ordnung sind, sondern es wird auch  aktiv geholfen die Einheiten, die solche Verbrechen begehen zu schulen. Möglich machen dies u.a. de Auflagen der FIFA zum Thema Sicherheit. So muss Brasilien in Sicherheitssysteme investieren und die Personen schulen, da ansonsten die Ausrichtung der Spiele nicht begonnen werden kann. Das dies einen relativ lukrativen Markt für den Absatz von entsprechender Ausrüstung und Beratern hervorbringt, braucht nicht extra erwähnt zu werden.

Es ist nicht vertretbar, dass in Deutschland staatliche Terrorkommandos geschult werden, die ohne die Zustimmung von Richtern, nur für das gezielte töten und Foltern von Menschen eingesetzt werden.

Feuer und Flamme der Repression!
Rote Hilfe OG Göttingen

Am 20.09.2012 fand vor dem Amtsgericht Göttingen ein Prozess gegen einen kommunistischen Antifaschisten statt. Die Anklage wurde im Zuge der Proteste gegen die Veranstaltung „Sicherheitspolitik in Niedersachsen und Göttingen “ erhoben, zu der Innen- und Abschiebeminister UweSchünemann (CDU) und der Göttinger Polizeichef Robert Kruse geladen waren.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen am 10.01.2012 während der Proteste einen Polizisten mit einem Kniestoß in die Genitalien getreten und damit eine Körperverletzung begangen zu haben. Außerdem wurde ihm Widerstandgegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Nach der Sichtung der vermeintlichen Beweisvideos plädierten sowohl die Staatsanwältin als auch die Verteidigerin auf Freispruch.

Die ca. 40 Zuschauer_innen, die sich aus Solidarität mit dem Betroffenen vor dem Amtsgericht Göttingen versammelt hatten, mussten durch einen gesonderten Eingang das Gebäude einzeln betreten. Wer in das Gebäudewollte, hatte sich zunächst einer Durchsuchungsprozedur zu unterziehen.Handys und Rucksäcke mussten gegen den Erhalt einer Wertmarke abgegebenwerden. Dazu erhielt jede_r eine blaue „Eintrittskarte“ für den Prozess,der somit an eine Theatervorstellung erinnerte.

Zu Beginn des Prozesses stellte sich heraus, dass sich die Polizei kurz vor Prozessbeginn dazu herab ließ, dem Gericht ein Video zukommen zulassen, sodass der Prozess gleich zu Beginn für eine halbe Stunde unterbrochen werden musste.

Der Angeklagte nutzte die Gelegenheit, um eine politische Erklärung zuverlesen. In seiner Erklärung stellte er die Kontinuitäten der Verfolgung von Kommunist_innen und dem institutionellen Rassismus inSyrien und in der BRD dar. Zum Tatvorwurf äußerte er sich nicht.Bei der Vernehmung des sog. „Geschädigten“ und der Sichtung der zwei Videos (das ominöse Video der Polizei und eines von der Verteidigung) wurde ziemlich schnell klar, dass auf keinem der Videos etwas zuerkennen ist, was den Schilderungen des sog. „Geschädigten“ entspricht und somit die Anklage stützen konnte. Das Gericht ließ verlauten, dasses Zweifel an der Geschichte über den Antifaschisten habe, der in einem Gedränge, in dem sich niemand mehr frei bewegen konnte, irgendwie ein Knie gehoben haben soll.

Nach dem Freispruch machte der „Geschädigte“ auf dem Flur seinem Ärger Luft. Dabei hatte er noch Glück, denn alles in allem dürfte er selbst einer Strafanzeige nur knapp entronnen sein. Denn wie das Gericht feststellte, war ein Tritt von dem Angeklagten in die Genitalien mit demKnie bei der Stellung der Personen und dem Gedränge mit an Sicherheitgrenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Zudem habe der Geschädigtein den Videos zu keinem Zeitpunkt eine dem Kniestoß angemessene Reaktiongezeigt. Das vorliegende ärztliche Attest bescheinigte zwar mehrere kleinere Verletzungen, jedoch keine Hodenprellung. Diese sei aber auf der Rechnung vom Krankenhaus bescheinigt, die er aber nun leider nicht dabei habe, so der sog. „Geschädigte“. Er dürfte sich zumindest jetzt so fühlen, als hätte tatsächlich jemand das Bein gegen ihn erhoben und ihm ans selbige gepisst.

Auch wenn es heute mit einem Freispruch geendet hat: DieKriminalisierung des Genossen und damit des legitimen Protests am10.01.2012 ist nicht hinwegzudenken und bleibt. Es werden noch weitereProzesse gegen Genoss_innen folgen.Ebenso war die stigmatisierende Sonderbehandlung beim Eintritt in dasAmtsgericht kein Zufall. Sie zeigt wieder einmal die Kriminalisierungantifaschistischen Engagements und die Reichweite des langen Arms des Schünemann-Kruse-Ungeheuers.

Seid solidarisch, denn Solidarität ist eine Waffe!
Wir sehen uns bei dem nächsten Theater.